Schwachsinn des Tages: Amazon Dash-Button ist illegal

Ich bin mir nicht sicher, ob es bislang eine elegantere Lösung auf der Welt gibt, die wirkliche Welt mit dem Einkaufserlebnis im Internet zu verknüpfen. Amazon hat es mit seinem Dash-Button geschafft und erfreut alle Fans, bis auf diejenigen die keine Amazon Fans sind.

Quelle:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Landgericht-Muenchen-Amazon-Dash-Buttons-verstossen-gegen-geltendes-Recht-3985129.html

So funktioniert der Dash-Button

Im Grunde ist die Anwendung des Amazon Dash-Button sehr einfach. Ich versuche es so knapp wie nur Möglich in den folgenden Schritten zu beschreiben:

  1. Amazon Konto anlegen (es gilt nur für Amazon Prime Mitglieder [kostenpflichtiger Zugang])
  2. Den Dash-Button der Lieblingsmarke und das Produkt auswählen
  3. Dash-Button zu Hause über das WLAN einrichten.
  4. Beim Klick auf den Dash-Button wird die Bestellung aufgeben
    (auf Wunsch könnt ihr euch hierfür eine E-Mailbestätigung zukommen lassen)

Diese Marken (meine kleine Auswahl) stehen als Dash-Button zur Verfügung:

  • veet
  • mentos
  • Ariel
  • Pampers
  • gillette
  • Heineken

Dash-Button Sicherheit

Amazon hat sogar ein paar Hürden eingebaut, welche folgendes abdecken:

  • Der Dash-Button lässt sich so einstellen, dass nach einen Knopfdruck das Produkt nur im Warenkorb landet und jeder die Bestellung über seine Handy App bestätigen muss.
  • Es kann nur ein Produkt bestellt werden unabhängig, wie oft auf den Dash-Button geklickt wird. Er nachdem das Produkt geliefert wurde kann eine neue Bestellung aufgegeben werden.
  • Wie jeder online Bestellung darf auch bei Dash-Button kostenlos storniert werden.
  • Es ist nur exklusiv für Amazon Prime Mitglieder. Das bedeutet auch, für die Mitglieder, welche bereit sind einen fixen Jahresbeitrag an Amazon für gewisse Zusatzleistungen zu überweisen. Das bedeutet auch, an eine nur ganz besondere Zielgruppe, welche sich mit Amazon auskennt.

Das sagt das Landgericht München

Wie sieht es nun das Landgericht den Dash-Button, bzw. die Verbraucherzentrale NRW?

Aktenzeichen 12 O 730/17

Kurz zusammengefasst wird folgendes moniert:

  1. Kunde wird nicht über den aktuellen Kaufpreis informiert
    (da der Dash-Button kein Display hat)
  2. Kunde wird nicht über die tatsächlich bestellte Ware informiert
    (schließlich kann er vor Monaten den Dash-Button gekauft haben aber sich nicht mehr erinnern für welches Produkt)
  3. Kunde wird nicht über die bestellte Menge in der Verpackung aufgeklärt
  4. Kunde muss AGBs bestätigen, in welchen sich der Preis ändern darf und gegebenenfalls Ersatzlieferungen einer anderen Ware.
  5. Es ist kein Preisvergleich möglich
  6. Der Dash-Button weißt nicht beim Klick darauf hin, dass es sich um einen Zahlungspflichtige Bestellung handelt (§312j Absatz 3 BGB)

Ich denke, es kann insofern zumindest vom Guten gesprochen werden, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Bedeutet, dass hier in die nächste Instanz gegangen werden darf.

Darum Schwachsinn des Tages

Warum ich das Urteil des Landgerichtes München für Schwachsinn des Tages halte? Nun ja, gerade diese Urteil zeigt eindeutig, in welchem Neuland wir uns in Deutschland befinden.

Grundsätzlich finde ich es richtig, dass Preise, Bedingungen usw. während einer online Bestellung klar kommuniziert werden sollten (unabhängig davon ob diese gelesen werden und verstanden werden). Aber:

  1. gerade der Dash-Button richtet sich nicht an eine Allgemeinheit. Der Amazon Dash-Button richtet sich an Amazon Prime Mitglieder (zu Vergleichen mit Vereinsmitgliedern) welche sich mit dem Produkt auskennen.
  2. Auch verstehe ich nicht die Argumentation, dass der Kunde nicht weiß, welches Produkt er bestellt, obwohl er es vorher angeben muss und immer wieder über sein Amazon Konto ändern kann auch wenn es mehrere Monate seit der letzten Bestellung her ist.
  3. Die bestellte Menge in der Verpackung wird bei der Auswahl des Dash-Buttons und somit des Produktes ganz klar ausgewiesen. Warum das unklar ist kann ich nicht nachvollziehen.
  4. Über einen Preisvergleich lässt sich streiten, obwohl in der Regel Hersteller einheitliche Preise kommunizieren. Als Endverbraucher entscheide ich mich bewusst für die Produkte von Herstellern und nicht über Drittanbieter/Wiederverkäufer. Gerade Apple Nutzer wissen den Service von Apple zu schätzen und sind bereit den Aufpreis zu bezahlen.

Ich denke, dass sich das Landgericht München deswegen kein rechtskräftiges Urteil gefällt hat, damit sich andere Instanzen mit diesem Sachverhalt beschäftigen. Am meisten würden mich interessieren, welche Mitarbeiter der Verbraucherzentrale sich mit diesem Sachverhalt beschäftigt haben und ob sie wirklich den Dash-Button verstanden haben? Ich bin gespannt wie dieses Thema weiter gehen wird und freue mich sogar auf die nächste Instanz. Ich würde mich auch freuen, wenn Amazon noch weitere Partner für den Dash-Button finden würde. Pril z.B. wäre gut.