Corona Kurzarbeitergeld berechnen und weitere Infos

Corona Kurzarbeitergeld berechnen und weitere Infos

Machen wir uns nichts vor, die Wirtschaft steht wegen der Corona Pandemi still und die Kurzarbeit mit dem Kurzarbeitergeld steht vor der Tür. Aber was bedeutet Kurzarbeit und wie viel bekommt ein Arbeitnehmer an Kurzarbeitergeld wenn er davon betroffen ist?

Die wichtigsten Punkte dieses Artikels in Übersicht

Kurzarbeitergeld Rechner

Fangen wir doch mal mit diesem Kurzarbeitergeld Rechner an. Es ist etwas, was den meisten Arbeitnehmern aber sicherlich auch einigen Arbeitgebern helfen wird die Situation rund um das Kurzarbeitergeld an konkreten Beispielen zu erfassen.
Wichtig für euch lieber lese ist es, dass dieser Kurzarbeitergeld Rechner von www.nettolohn.de zur Verfügung gestellt wurde.

Dieser Kurzarbeitergeld-Rechner ist ein kostenloser Service von nettolohn.de

Ihr solltet auch wissen, dass dieser online Rechner nicht eure private Situation aufzeigen kann, da hier noch sehr viele andere Parameter von Nöten sind, aber er zeigt euch eine grobe Gehaltstendenz.

Der falsche Kurzarbeitergeld Mythos

Kommen wir zum Mythos des Kurzarbeitergeldes zu welchem auch ich gehört habe, bevor ich es doch etwas genauer wissen wollte.
Mein erster Gedanke war hierzu gewesen, dass wenn ich auf x% meiner Arbeit verzichten muss/soll/kann dann muss ich auf auf x% meines Bruttogehalts verzichten.
Hier ein Rechenbeispiel:

Bruttolohn normal:€ 3.000
Bruttolohn kurzarbeit:€ 2.000
Bruttolohn Verzicht:€ 1.000

Und genau das ist ein Mythos, welcher immer wieder erzählt und verbreitet wird. Und es ist eben das – “ein falscher Kurzarbeitergeld Mythos”. Denn ihr müsst in diesem Rechenbeispiel nicht auf EUR 1.000 verzichten, da wir eine Institution wie das Arbeitsamt haben.

Berechnung Kurzarbeitergeld

Deswegen sollten wir uns viel mehr einen Blick auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes richten. Also, wie viel Lohn erhält ein Arbeitnehmer, nachdem seine Firma Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur angemeldet und bewilligt wurde?
Der Kurzarbeitergeld Leistungssatz hängt zuallererst vom Kinderfreibetrag ab:

  • ohne Kinder 60%
  • mit Kinder 67%

Nachdem wir den Kinderfreibetrag nun wissen, kann mit der Berechnung nun angefangen werden und dabei halten wir uns das obige Beispiel mit den EUR 3.000 mit der Lohnsteuerklasse 4 ohne Kinderfreibetrag.

Bruttolohn normal
 € 3.000
Bruttolohn kurzarbeit € 2.000
Nettolohn normal
€ 1.971
Nettolohn kurzarbeit € 1.417
Differenz netto€ 554 
Leistungssatz (ohne Kinder)60% 
Kurzarbeitergeld (€ 554 * 60%)€ 332 
Nettolohn Kurzarbeit€ 1.417
Kurzarbeitergeld€ 332 
Nettolohn tatsächlich€ 1.749 
Nettolohn Differenz – € 221

Diese Kurzarbeitergeld Berechnung soll also den Mythos widerlegen. Natürlich haben alle, welche von der Kurzarbeit betroffen sind eine finanzielle Einbusse hinzunehmen, aber es ist immer noch besser, als seine Arbeit zu verlieren. Da sollten wir zuerst dankbar sein, dass unsere Politiker dieses sehr intelligente Instrument überhaupt installiert haben.
Kurzarbeitergeld im Urlaub
Sofern es möglich ist sich Urlaub während der Kurzarbeit zu nehmen, dann sollten es viele machen. Der Grund hierfür ist das Bundesurlaubsgesetz §11 Abs. 1 Satz 3.

Zitat §11 Abs. 1 Bundesulraubsgesetzt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.

(2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.

Kurz zusammengefasst:
1. Jeder Arbeitnehmer darf sich Urlaub während der Kurzabeit nehmen, sofern dieser Urlaub gewährt wird.
2. Für die Dauer des Urlaubs erhält der Arbeitnehmer sein volles gehalt.

Kündigungen während der Kurzarbeit

Auch wenn die Arbeitnehmer natürlich die Kurzarbeit annehmen sollten, um den Arbeitgeber vor einer möglichen Insolvenz zu schützen, bedeutet es leider nicht, dass man selbst vor eine Kündigung geschützt ist. Also JA, der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer während seiner Kurzarbeit auch kündigen. Ich persönlich gehen davon aus, dass die Kündigung aber auch das das letzte Instrument sein wird, welcher die meisten Arbeitgeber ziehen werden.
Deswegen sollte auch an dieser Stelle erwähnt sein, dass sich das Arbeitslosengeld nicht auf den geringeren Verdienst während der Kurzarbeit auswirkt.
Kurzarbeitergeld beantragen
Am besten wir unterscheiden diesen Abschnitt in zwei Bereich:

Bereich 1 – Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer muss für das Kurzarbeitergeld nichts beantragen. Der Arbeitgeber regelt alles mit seinem Steuerberater, Personalabteilung und den entsprechenden Behörden.
Die entsprechende Behörde ist die Bundesagentur für Arbeit, welche auch die Sozialversicherungsbeiträge.

Bereich 2- Arbeitgeber
Die Kurzarbeit, so schlimmer Auswirkungen diese gerade im Niedriglohnsektor hat, ist dennoch ein sehr gutes Instrument der Politik gewesen, um die Vernichtung von Jobs zu verhindern. Gerade die Autoindustrie und deren Zulieferer haben die Möglichkeit der Kurzarbeit in der Vergangenheit einige Mal genutzt.
Damit aber eine Firma seine Mitarbeiter in die Kurzarbeit schicken darf, müssen natürlich ein paar Bedingungen erfüllt sein:
Betriebsvereinbarung oder z.B. Zusatz im Arbeitsvertrag
Der Betriebsrat muss der Kurzarbeit zustimmen. Sollte eine Firma keinen Betriebsrat haben so muss ein Zusatz im Arbeitsvertrag eingefügt werden.
Mindestens ein drittel aller Arbeitnehmer müssen von der Kurzarbeit betroffen sein und mind. 10% des Bruttoeinkommens.
Das Arbeitsverhältnis der Kurzarbeiter muss fortgesetzt werden können, nachdem die Kurzarbeit für beendet erklärt wird.
Die Kurzarbeit muss vorübergehend sein.
Die Kurzarbeit muss unvermeidbar sein.
Kurzarbeit muss die Bundesagentur für Arbeit bewilligen.

Kurzabeitergeld aufstocken

Die Politik, allen voran der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wollen zuallererst den oben genannten Leistungssatz von 60%/67% auf ca. 80% zu erhöhen.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/corona-kurzarbeitergeld-101.html
Ich bin mir sicher, dass SPD Wähler aber auch andere sich gerade diese Aussage merken werden.

Um das Kurzarbeitergeld aber auch aufzustocken sollten folgende Möglichkeiten geprüft werden:

Arbeitgeber stockt auf
Ja, schon klar. Der Arbeitgeber schickt gerade seine Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Dennoch sollte der Arbeitgeber auf diese Möglichkeit angesprochen werden. Gerade Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor könnten hier eine höhere Erfolgsaussicht haben.
Die Deutsche Bahn und die Telekom stocken wohl ihren Arbeitnehmern das Gehalt bis auf 80% auf.

Nebenjob
Die Kurzarbeit bedeutet auch mehr Freizeit, da der Arbeitgeber darauf achten muss, dass seine Arbeitnehmer nicht doch noch für die Firma arbeiten. Denn das könnte sogar als Sozialversicherungsbetrug gelten und ich bin mir sicher, dass die Bundesagentur für Arbeit dies nicht nur herausfinden sondern auch ahnden wird. Im übrigen, nicht nur den Arbeitgeber, sondern auch den Arbeitnehmer.
Also könnte der Arbeitnehmer durch die freigewordene Zeit einen Nebenjob nachgehen. Ohne Zweifel sehe ich selbst diese Möglichkeit in der Corona Krise als recht schwierig an, aber es ist sicherlich nicht unmöglich.

Kindergeldzuschlag beantragen
Familien mit Kindern und kleinem Einkommen sollten diese Möglichkeit nutzen. Soweit mir das bekannt ist, könnt ihr bis zu 185 EUR pro Kind pro Monat bei der Familienkasse beantragen.