Bewertungen und Klagen – ein weiterer Fall aus Frankreich gegen eine Bloggerin

Darf man eigentlich noch bewerten oder lässt man es doch lieber sein, um einer Klage zu entgehen?

Ja, ich gehöre zu den Menschen die bewerten. Es gibt gute und es gibt auch mal schlechte Bewertungen. Nicht wenige andere Menschen lesen sich diese Bewertungen durch, um zu entscheiden, ob sie ein Restaurant besuchen oder gar ein Produkt zu kaufen. Eines sollte dabei nur immer wichtig sein. Es ist immer noch meine Bewertung und meine Sichtweise, bzw. die der anderen Bewerter.

Es stellt sich allerdings die Frage, wie weit darf eine Bewertung gehen? Was passiert, wenn Bewertungen der Grund sind, dass der Unternehmer Umsatzeinbussen hinnehmen muss? Darf sich der Unternehmer zur Wehr setzen?

Einige spannende Prozesse

Es ist in der Tat eine wirklich spannende Frage, ob ein geschädigter Unternehmer sich hier zur Wehr setzen kann und darf. Und aus meiner Sicht darf er das. Warum eigentlich nicht? Denn warum darf der Verbraucher alle Rechte zur freien Meinungsäußerung inkl. des Inkaufnehmens von möglichen schwerwiegenden Folgen für den Unternehmer, aber nicht anders herum?

Ich habe bereits im April 2014 über das Ende des Bewertungssystems geschrieben. Damals ging es um negative Bewertungen und das Sperren des Amazon Kontos des Unternehmers und die damit verbunden Umsatzeinbussen.

Laut der TZ ist ein Vergleich gescheitert und nun müssen die Richter entscheiden
http://www.tz.de/multimedia/augsburger-wegen-schlechter-amazon-bewertung-70000-euro-schadensersatz-verklagt-3655497.html

In einem neuen Fall, allerdings in Frankreich, hatte ein Restaurant eine Bloggerin aufgrund der schlechten Bewertung in ihrem eigenen Blog auf € 2.500 verklagt und recht bekommen.

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/geldstrafe-fuer-negative-restaurantkritik-13052792.html

Dabei hatte sich die Bloggerin in ihrem Blog (leider nur noch über die Wayback Maschine zu erreichen, da der Beitrag gelöscht wurde und werden musste: Bewertung Il Giardion) über das Restaurant Il Giardion beschwert. Wer sich die Mühe machen möchte den Text zu übersetzen (funktioniert einigermaßen auch über den Google Translater) der wird die Wut der Bloggerin nachlesen können. Aber auch erkennen, dass sich die Bloggerin über allerwelts Sachen aufregt. Das sie z.B. nicht nach einem Apperetif gefragt wurde. Dass es lange dauert bis überhaupt etwas kommt usw usw. Sie bezeichnet sogar die erste Kellnerin mit einem Harpyie (einen hässlichen Greifvogel was meiner Meinung nach auch als Beleidigung angesehen werden darf). Jetzt ist es auch so, dass ich diese Sache mit etwas anderen Augen sehe, da sich das Il Giardion in Cap Ferret befindet und ich selbst bereits 2mal meinen Urlaub dort verbracht habe und daher sagen kann, dass sich die Bloggerin in keinster Weise über das Essen beschwert, sondern über den Service in einer Pizza Stube und das nicht in einer Pizza Stube mit weiß gott wie vielen Sternen sondern tatsächlich einer einfachen Stube. In der Hauptsaison sind da nun mal sehr viele Touristen und ich weiß, dass die Franzosen offensichtlich zum Mittag und Abend alle die Stifte fallen lassen und essen gehen. Dass der Service dann etwas länger benötigt ist aus meiner Sicht verständlich, dass er etwas vergisst ist zwar ärgerlich aber auch das kommt vor.

Meiner Meinung hatte vielleicht die Bloggerin einen schlechten Tag der Serivcekräfte erwischt, der ohnezweifel auch nicht an die Kunden geleitet werden sollte. Aber so wie sich der Artikel der Bloggerin liest, scheint sie doch eine kleine Persönlichkeitsstörung zu haben. Wie gesagt, ich kenne das die Pizza Stube in Cap Ferret und man sollte eben keinen 3 Sterne Service erwarten. Wenn sie auf so etwas unglaublichen Wert legt, dann sollte sie natürlich entsprechende Lokalitäten (und in Cap Ferret mangelt es daran überhaupt nicht) besuchen.

Meine Meinung zu Bewertungen

JA, ich halte Bewertungen persönlich für wichtig. Heute ist es das Internet, damals war es verstärkt die Mund zu Mund Propaganda. Es bleibt auch jedem selbst überlassen, ob er sich von den Bewertungen beeinflussen oder sich lieber selbst überzeugen lässt. Bewertungen sollten daher den Verbraucher schützen oder tatsächlich eine eindeutige Kaufempfehlung geben.

Ein Kunde ist nur König, wenn er sich selbst auch königlich verhält.

ABER, was Bewertungen nicht sollten, ist unsachlich komplett nur einen Teil des ganzen und erst recht nicht Beleidigend sein. Bewertungen sollten nüchtern und vor allem in dem Ton geschrieben sein, in dem man selbst konfrontiert werden möchte. Ich denke, dass ich als Unternehmer mir auch das Recht herausnehmen würde einen Kunden zurecht zu stutzen, wenn er gegenüber meinen Mitarbeitern beleidigend wird. Eine Anzeige würde ich wahrscheinlich auch in Erwägung ziehen, denn schließlich sehe ich auch Rechte für den Unternehmer.

Ich bin mir sicher, dass wir das Ende des Bewertungssystem nicht erreicht haben. Ich bin mir aber auch sicher, dass wenn eine Unternehmen ausschließlich nur positive TOP Bewertungen hat, dass dieser Umstand den Verbraucher erst recht stutzig machen sollte. Ich bin mir sicher, dass wir zum Teil im anonymen Internet langsam auch ein paar höfliche Verhaltensregeln lernen sollten, vor allem wenn wir Anonym unsere Meinung kund tun.

Bewertungen sollten sachlich bleiben