WordPress PlugIn D64 LSR-Stopper – Als Blogger nicht in die Leistungsschutzrechts-Falle tappen
Ihr habt es bestimmt bereits gehört. Vor nicht all zu langer Zeit hat eine Interessengruppe (Lobbyisten) in Deutschland geschafft Angst und Schrecken auszulösen. Dabei ist das Leistungsschutzrecht nicht nur auf Suchmaschinen wie Google beschränkt. Hier sind ALLE davon betroffen. Auch jeder Blogger, der einen Artikel schreibt und dabei einen der Verlage zitiert und auch noch auf diesen verlinkt wäre davon betroffen.
Damit es aber nicht so weit kommt, sollten schlicht und weg die Verlage, welche das Leistungsschutzrecht unterstützen einfach nicht mehr berücksichtigt werden. Jetzt nicht um diese Verlage zu boykottieren, sondern aus reiner Vorsicht nicht zur Kasse geben zu werden. Nur kann es von keinem verlangt werden, sich alle Verlage zu merken, welche das Leistungsschutzrecht unterstützen.
WordPress PlugIn D64 LSR-Stopper
Aber allen WordPress Bloggern kann hier zumindest geholfen werden. Mit Hilfe des WordPress PlugIn D64 LSR-Stopper http://wordpress.org/extend/plugins/d64-lsr-stopper/ können alle Links zu gerade diesen Verlagen kenntlich gemacht werden. Die Links werden umgewandelt und auf eine Zwischenseite verlinkt. Auf dieser Zwischenseite wird dann der Leser darüber informiert, worum es beim Leistungsschutzrecht geht und kann dann wenn er noch will auf die jeweilige Zeilseite weiter klicken.
Als Blogger wäre man (stand 15.03.2013) raus. Da man nicht mehr selbst auf die Verlage verlinkt, sondern sondern D64.
Natürlich kann dies auch für alle Social Media Posts auf Facebook, Google+, Twitter und andere gelten. Hier ist die Empfehlung, dass der URL Shortener von D64 benutzt wird, welche auf dem selben Prinzip basiert.
Hier noch ein sehr spannendes Video, zur Zukunft mit dem Leistungsschutzrechts.
Und wenn irgendwann dieses aus meiner Sicht total absurde Thema vom Tisch ist, dann kann man durch die Deaktivierung des PlugIns wieder alle umgewandelten Links in den Ursprungszustand zurück umwandeln und alles ist so wie es einmal war und auch sein sollte.
Von mir an dieser Stelle erst einmal ein riesen Dank an D64!!!
Danke auch an dich Dennis Morhardt, dass du dieses PlugIn entwickelt hast.
das LSR gilt für Blogger in der Regel doch gar nicht. Siehe dazu § 87g UrhG Abs. 4:
http://www.severint.net/2013/03/06/weitere-gedanken-zum-leistungsschutzrecht/
Mein letzter Kenntnisstand ist, dass das Gesetz sehr schwammig ist.
Ich gebe dir recht, das Blogger von der Regel nicht betroffen sind.
ABER sobald der Blog verlagstypisch betrieben wird (also regelmäßig posten und auf Verlage verweisen) dann entscheidet man wie immer im Einzelfall. Und das ist was einem stört. Es existiert hier keine klare Linie.