ULD droht Facebook mit Zwangsgeld wegen der Klarnamenpflicht

Lange hat man vom ULD und Facebook nichts gehört. Aber jetzt melden sie sich bezüglich der Klarnamenpflicht!

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ULD droht Facebook mit Zwangsgeld

Das unabhängige Landeszentrum Schleswig-Holstein (ULD) droht Facebook mit Zwangsgeld von € 20.000, sofern Facebook weiterhin darauf behart, annonyme Accounts zu sperren und die Klarnamenpflicht einzuführen. Laut ULD würde Facebook somit gegen das deutsche Telemediengesetz §13, Absatz 6 verstoßen, indem es heißt:

“…der Dienstanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist”

Eine ganz schön verzwickte Situation für Facebook, da man selbst auf dem Weg ist, Schließlich möchte Facebook gerade mit der Klarnamenpflicht für Vertrauen und Sicherheit sorgen.

Dieser Meinung scheint das ULD wohl nicht zu sein. Beleidigungen und Provokationen werde die Klarnamenpflicht nicht verhindern können. Außerdem:

„Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Ende gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Ziel der Verfügungen des ULD ist es, endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden ist“, so Thilo Weichert, Leiter des ULD.

Facebook weist die ULD Anschuldigungen zurück

Facebook hat hier ganz schnell reagiert und äußert sich, dass sie sich nach dem irischen Datenschutzrecht orientieren, welches wohlbemerkt das europäsche Recht vollkommen umsetzt und, dass das deutsche Datenschutzrecht gegen das höherrangige europäische Recht verstößt. Daher sei die Forderung des ULD “vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder”.

Eine Frage bleibt

Bei den ganzen Anschuldigungen und Verpflichtungen und und und … bleibt doch eine Frage. Wer hat hier recht?