Lebensmittelspenden werden nicht mehr besteuert

Stellt euch mal vor. Ihr spendet der Tafel Lebensmittel aus freien stücken und dann sagt das Finanzamt, dass die Spende versteuert werden muss. Nur wovon, wenn es dafür keine Einnahmen gab.

Ob man es glaubt oder nicht. Aber auch so etwas gibt es in unserem Staat. Nicht jeder gute Wille wird vom Staat gehuldigt. Aber manchmal lohnt es sich dagegen vorzugehen und auf einen Unsinn hinzuweisen.

Nach Steuerprüfung musste der Bäcker die Mehrwertsteuer nachzahlen

Was war geschehen?
Nach einer Steuerprüfung des Finanzamtes für einen Bäckers ist herausgekommen, dass er für seine gespendeten Brötchen an die Tafel  die Mehrwertsteuer nachzahlen muss. Aus diesem Grund ist man auch bei der Tafel immer besorgt gewesen, dass Unternehmer irgendwann auf die so notwendigen Spenden komplett verzichten, wenn Finanzämter die Spende weiter besteuern.

Steuer auf Spenden ist richtig

Dabei muss man darauf hinweisen, dass Finanzämter sich hier im rein Steuerlichen Bereich richtig verhalten. Schließlich hat in diesem Fall der Bäcker eine unentgeltliche Wertabgabe geleistet und diese ist Umsatzsteuerpflichtig. Denn der Fall ist so, dass auch der Bäcker für seine Hefe, Wasser, Mehl, Zucker usw. welche er einkaufen muss auch Umsatzsteuer zahlt, welche er später bei seiner Vorsteuer wieder abziehen kann.
Nichts desto trotz, bleibt dem Bäcker nun die Wahl, die produzierten nicht verkauften Brötchen weg zu werfen und somit keine Steuern mehr nachzahlen zu müssen. Oder diese Brötchen Organisationen wie der „Tafel“ zu spenden und dafür noch bestraft zu werden.

Mehrwertsteuer auf Spenden

Mehrwertsteuer auf Spenden muss nicht immer gezahlt werden

Billigkeitsregelung

Die Spende von Lebensmittel fällt jetzt unter die Billigkeitsregelung. Diese besagt unter anderem nach §163 Abgabeordnung, die „Nichtberücksichtigung einzelner Besteuerungsgrundlagen“.

Sofern der Bäcker, seine Brötchen weiterhin unentgeltlich spendet, das Gespendete kurz vor dem Ablauf des Mindeshaltbarkeitsdatums ist und er dafür keine Spendenquittung annimmt, dann dürfte er unter diesem Paragrafen fallen und nichts zu befürchten haben.

Bundesfinanzministerium zeigt Herz

Das Thema ist ein Paradebeispiel dafür, wie unser Staat nicht funktionieren sollte. Viele Menschen sind auf  die „Tafel“ angewiesen und wir haben sehr viele Menschen, welche bereit sind jedem bedürftigen zu helfen. Und ich freue mich, dass das Bundesfinanzministerium zeigt, dass der Staat in der Lage ist mit seiner Billigkeitsregelung einem Unsinn den Riegel vorzuschieben.

Nie zu spät

Wer mehr zur Tafel erfahren möchte, der kann sich natürlich direkt auf der Internetseite informieren www.tafel.de.
Es ist nie zu spät.