Haben Samenspender Vaterrechte oder wollen sie nur nerven?

Haben Samenspender Vaterrechte oder wollen sie nur nerven?

Heute habe ich in der NRZ Tageszeitung einen interessanten Artikel über einen Mann gelesen der als Samenspender auf seine Vaterrechte pocht.

Kurz geschrieben stand in der heutigen NRZ folgendes zum Thema:

Auch ein Samenspender hat Vaterrechte
Quelle: NRZ Dinslaken 16.05.2014

Haben Samenspender Vaterrechte - klein

Ein lesbisches Paar sucht über das Internet nach einem Samenspender, um den eigenen Kinderwunsch zu erfüllen. Nachdem ein Samenspender gefunden wurde und er zugestimmt hat auf jegliche Verpflichtungen zu verzichten, meldet sich der Samenspender wieder und verlangt, dass er dabei sein möchte, wie das Kind aufwächst.

Die spannende Frage ist nun, ob ein Samenspender Vaterrechte hat? Juristisch soll es wohl heißen:

Zitat NRZ Artikel vom 16.05.2014: “In dem Streit geht es letztlich um nichts anderes, als die Anerkennung einer nicht-ehelichen Vaterschaft”.

Und laut Gesetzt ist es so, dass der Samenspender auch Recht bekommt. Und nicht nur das. Weil der Samenspender mittellose ist, wird geprüft, ob er auch Verfahrenskostenhilfe erhalten kann.

Meine ganz persönliche nicht juristische Meinung

Ich schreibe den Artikel, weil sich für mich persönlich dieser Fall wie folgt anhört. Ein gelangweilter Mann hat nichts anderes zu tun, als andere zu belästigen. Warum gelangweilter? Ich gehe davon aus, dass er mittellos ist (er keiner oder nur eine zeitlich befristeter Arbeit nachgeht oder eben nicht nachgeht) und sich durch die Samenspende ganz klar ein wenig Geld dazu verdienen wollte.

Zitat NRZ Artikel vom 16.05.2014: “Er soll das Paar und noch weitere Mütter, die ebenfalls mit seinen Samen Kinder zur Welt gebracht haben, zudem mit Telefonaten “terrorisiert” haben”.

Ich denke, dass ein Mann, der eine Samenspende abgibt, kein Vaterrecht hat oder besser gesagt keine haben sollte. Und wenn er dieses Vaterrecht zugesprochen bekommt, dann soll er aber auch für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Er sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein.

Der Umgekehrte Weg sollte auch ausgeschlossen werden

Aber man sollte auch dazu sagen, dass der umgekehrte Fall auch ausgeschlossen werden sollte. Hier meine ich, wenn der Samenspender auf Unterhalt verklagt wird, obwohl er sich an alle Abmachungen (Anonymität, kein Kontakt, usw) gehalten hat. Auch hier denke ich, sollten sich die Frauen ihre Verantwortung bewusst sein.

Die Ware Kind

Es stellt sich nur noch die Frage, ob wir die Ware Kind/Baby sehen sollten als Geldgeschäfte, Terror, Forderungen?

Natürlich sollten wir es nicht so sehen, bevor an dieser Stelle eine nicht gewollte Diskussion entsteht. Also hoffe ich zumindest, dass in den oben geschilderten Fall, das Gericht gegen den Samenspender entscheidet und für das lesbische Paar.