Das Ende des Bewertungssystems und amerikanische Verhältnisse

Im Juni 2014 geht es am Augsburger Landgericht um so einiges. Da sind einmal € 70.000 Schadensersatz, eine negative Bewertung und eine Entscheidung über die Zukunft.

Das Internet ist schon eine feine Sache. Man besucht die Seite eines Händlers und wenn seine Internetseite eine Bestellung zulässt, dann war Einkaufen noch nie so einfach wie in der heutigen Zeit. Am besten ist es, wenn man sich vor dem Kauf die Bewertungen zur Firma und dem Produkt durchliest.

Wir vertrauen auf die Bewertungen

Das hat auch ein Käufer eines Artikels auf der Plattform Amazon getan. Er kaufte sich ein Gitternetz fürs Fenster und hinterließ folgende negative Bewertung:

Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!“

Was dann geschah, könnt ihr hier folgender Quelle entnehmen: http://www.rp-online.de/digitales/internet/amazon-haendler-verklagt-kunden-nach-negativer-bewertung-aid-1.4197987 aber ich schildere die Punkte ganz kurz.

  • Der Händler wollte, dass der Käufer diese negative Bewertung raus nimmt.

  • Der Käufer weigerte sich.

  • Das Amazon Konto des Händlers wurde gesperrt.

  • Händler verklagt den Käufer.

  • Gerichtsverhandlung in Augsburg.

Jetzt sind wir alle gespannt, wie die Entscheidung des Augsburger Landesgerichtes ausfällt, denn auch aus meiner Sicht ist diese Richtungsweisend und zwar aus folgendem Grund. Sollte es so sein, dass das Gericht entscheidet, dass negative Bewertungen auf verlangen des Händler herausgenommen werden, dann stellt sich die Frage, welchen Sinn Bewertungen in Zukunft haben werden, wenn sie einfach ausgedrückt manipuliert werden können?

Das Ende der Bewertungen im Internet

So kennen wir Bewertungen im Internet. Die Einen bewerten positiv, die Anderen nun mal negativ. Aber wenn das Urteil im Juni 2014 gesprochen wird, könnte es bedeuten, dass Bewertungen in Zukunft keinen Sinn mehr machen.

Meinungsfreiheit, Schuldfrage und gesunder Menschenverstand

Meinungsfreiheit hin oder her, ich bin der Meinung, dass sich auch Unternehmen vor unberechtigten Falschbewertungen wehren dürfen und auch sollten. Und in diesem Fall scheint es fast so, als das der Händler im Recht ist. Denn wenn auch die Beschreibung fehlerhaft gewesen ist, stellt sich doch die Frage, ob der Händler für die falsche Beschreibung des Produktes haftbar ist? Und da haben wir noch den Punkt des gesunden Menschenverstandes. Da hat sich offensichtlich wirklich ein Depp gefunden der der Meinung sich eine Anleitung durchliest und nicht auf die Idee kommt, dass wenn er das Gitternetz an der Innenseite des Fensters ausschneidet im ein Stück fehlen wird, um es am Fenster auch fest zu machen.

Bitte seid mir nicht böse, aber so irgendwie bekomme ich in diesem Fall den Eindruck, dass wir langsam amerikanische Verhältnisse der absoluten Dummheit erhalten. Hier ein paar Beispiele:

  • Amerikaner erhält Schadenersatz vom Campingwagen Hersteller, weil dieser in der Bedienungsanleitung nicht darauf hingewiesen hat, dass man während der Fahrt sich nicht vom Steuer entfernen darf um sich im hinteren Teil einen Kaffee zu kochen.

  • Ein Einbrecher wurde querschnittsgelähmt, nachdem er durch ein Oberlicht des Schuldaches eingebrochen war. Begründung der Klage, das Oberlicht war in der selben Farbe wie das Dach gestrichen und er konnte es nicht erkennen.

  • Eine Frau bricht sich das Steißbein, weil sie in einem Lokal auf einer Pfütze ausgerutscht ist und erhält hierfür über $ 100.000 Schmerzensgeld. Das Kuriose daran ist, die Klägerin hat die Pfütze selbst verursacht, weil sie ein Getränk verschüttet hatte.

Weitere kuriose Beispiele für unglaubliche Gerichtsurteile werde ich noch sicherlich in einem weiterem Blogartikel schreiben. Habe jetzt ein wenig Blut geleckt 🙂